Wichtiges zum Jahreswechsel 2025 / 2026
- ab 01.01.2026 Erhöhung Mindestlohn auf 13,90 EUR / Entgeltgrenze monatlich 603,00 EUR
- Mindestvergütung für Auszubildende steigt ab 2026
- Entfernungspauschale: Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer
- der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2026 auf 12.348,00 EUR
- der Kinderfreibetrag wird von 3.336,00 EUR für 2025 ab 2026 auf 3.414,00 EUR pro Elternteil und Kind angehoben
- Anhebung des Kindergeldes auf 259 EUR je Kind
- dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19% auf 7%
- die ermäßigte Besteuerung für Elektro-Dienstwagen wurde bis zum 31.12.2030 verlängert
- Wegfall der Ladestrompauschale für dienstliche E-Autos
- Geplant ist die Aktivrente. Sie erlaubt es Rentnern, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuzuverdienen
